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1 fremdes Eigentum an Sachen
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > fremdes Eigentum an Sachen
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2 Eigentum
nсобственность; достояниеEigentum an Sachen — собственность на имущество [вещь]
Eigentum an der Sache verschaffen — приобретать право собственности на вещь [имущество]
Eigentum pfänden — налагать арест на имущество ( должника); описывать имущество
- ausländisches Eigentumgenossenschaftliches sozialistisches Eigentum — ист. социалистическая кооперативная собственность
- belastetes Eigentum
- bewegliches Eigentum
- fremdes Eigentum
- geistiges Eigentum
- gemeinschaftliches Eigentum
- gemeinsames Eigentum
- genossenschaftliches Eigentum
- gesellschaftliches Eigentum
- individuelles Eigentum
- kleinbäuerliches Eigentum
- kollektives Eigentum
- kollektivwirtschaftliches Eigentum
- kommunistisches Eigentum
- öffentliches Eigentum
- persönliches Eigentum
- privates Eigentum
- privatkapitalistisches Eigentum
- sozialistisches Eigentum
- staatliches Eigentum
- staatliches sozialistisches Eigentum
- unbewegliches Eigentum
- ursprüngliches Eigentum
- Eigentum zur gesamten Hand
- zwischenstaatliches EigentumDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Eigentum
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3 Eigentum an beweglichen Sachen
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Eigentum an beweglichen Sachen
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4 Besitz
1) Eigentum со́бственность. Grundbesitz владе́ние. kulturelle, ideelle Güter достоя́ние. in jds. Besitz sein явля́ться чьей-н. со́бственностью. in staatlichem Besitz sein находи́ться в госуда́рственной со́бственности <в со́бственности госуда́рства>. etw. in Besitz nehmen, von etw. Besitz nehmen < ergreifen>, sich in den Besitz v. etw. setzen завладева́ть /-владе́ть чем-н. etw. ergreift Besitz von jdm. v. Gefühl что-н. овладева́ет /-владе́ет кем-н. in den Besitz von etw. gelangen < kommen> вступа́ть /-ступи́ть во владе́ние чем-н., завладева́ть /- чем-н., станови́ться стать владе́льцем чего́-н. jdn. in den Besitz v. etw. setzen передава́ть /-да́ть кому́-н. что-н. во владе́ние. im Besitz v. etw. sein a) v. konkreten Sachen владе́ть чем-н. b) v. Informationen располага́ть чем-н. etw. im Besitz haben владе́ть чем-н., быть владе́льцем чего́-н. im Besitz Ihres Briefes получи́в ва́ше письмо́. etw. geht in jds. Besitz über что-н. перехо́дит перейдёт в чьё-н. владе́ние <в чью-н. со́бственность>. im vollen Besitz seiner Kräfte sein быть в расцве́те свои́х сил
См. также в других словарях:
Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn … Universal-Lexikon
Eigentum — Privater Steinhaufen in einem Dorf bei Ludwigshafen Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu… … Deutsch Wikipedia
Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… … Deutsch Wikipedia
Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eigentum — (Dominĭum), oberste rechtliche Herrschaft einer Person über eine körperliche Sache, im Gegensatz zum Besitz (s.d.); nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch das Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung… … Kleines Konversations-Lexikon
Sachen — Sachen, im juristischen Sinne die körperlichen Gegenstände im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt. Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eigentum (Österreich) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia
Eigentum — I. Begriff:Zu unterscheiden ist der verfassungsrechtliche Begriff und der bürgerlich rechtliche Begriff des Eigentums. 1. Verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff: E. im Sinn des Art. 14 I GG ist jedes besondere vermögenswerte Recht, jedes… … Lexikon der Economics
Sachen — Bekleidung, Garderobe, Kleider, Kleidung, Outfit; (ugs.): Kluft; (salopp): Klamotten; (ugs., oft scherzh.): Montur; (abwertend): Aufzug; (veraltend): Zeug. * * * Sachen 1.Besitz,Eigentum,Besitztum,Habe,Habseligkeiten,Schätze 2.Kleidung,Bekleidung … Das Wörterbuch der Synonyme
geistiges Eigentum — Copyright; Urheberrecht; intellektuelles Eigentum * * * geistiges Eigentum, Zuordnungsbegriff für geistige Werte (geistige Schöpfungen, Immaterialgüterrechte). Das bürgerliche Recht kennt nur das Eigentum an Sachen. Der Schutz des geistigen… … Universal-Lexikon
herrenlose Sachen — Sachen, an denen entweder noch nie ein Eigentum bestanden hat (z.B. wilde Tiere in Freiheit) oder an denen der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat (⇡ Dereliktion). Vgl. auch ⇡ Aneignung … Lexikon der Economics